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HintergründeWie jede Geldanlage sind auch Bankeinlagen mit einem Adressausfallrisiko verbunden, also dem Risiko, dass die Bank die Einlage nicht zurückzahlen kann. Die Instrumente der Einlagensicherung reduzieren dieses Risiko, können es aber nicht vollständig verhindern. Das Ausfallrisiko bei einer Garantie der Einlagen sinkt auf die Höhe des Ausfallrisikos des Garanten.
Geschichte der EinlagensicherungDie Geschichte des Bankwesens ist eng verbunden mit der Geschichte von Bankkrisen und damit dem Verlust von Anlegergeldern. Schutz versprach dem Anleger lediglich die Wahl eines Bankhauses mit gutem Ruf und einem vertrauenswürdigen Bankier. Die ersten Stützungsfonds entstanden im Bereich der genossenschaftlichen Banken. 1937 wurde der „Kreditgenossenschaftliche Garantiefonds“ des deutschen Genossenschaftsverbandes gegründet. 1966 wurde die erste bundesweite Sicherungseinrichtung der privaten Banken gegründet. Einlagen bei Sparkassen waren durch die Gewährträgerhaftung geschützt. Mit dem spektakulären Konkurs der Herstatt-Bank im Jahr 1974 wurden die Sicherungssysteme der Banken umfassend erweitert. Eine gesetzliche Pflicht, diesen Einrichtungen beizutreten, bestand jedoch nicht. Seit 1986 bestand eine Empfehlung der EU-Kommission zu einer gesetzlichen Verpflichtung von Banken zur Teilnahme an Sicherungssystemen, die 1997 durch eine verbindliche Richtlinie abgelöst wurde. Die Umsetzung dieser Richtlinie führte zur weiter unten beschriebenen aktuellen Rechtslage.
Ebenen der EinlagensicherungMaßnahmen zur Einlagensicherung werden auf verschiedenen Ebenen getroffen:
EigenkapitalvorschriftenDie elementare Schutzmaßnahme der Einlagen der Kunden ist die Vermeidung der Insolvenz der Bank. Dazu dienen eine Reihe von Vorschriften des Kreditwesengesetzes, insbesondere die Eigenkapitalvorschriften (Solvabilitätsverordnung). Durch diese Regeln soll sichergestellt werden, dass im Fall von Problemen der Bank noch ein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Einlagen der Kunden auszuzahlen. Trotz dieser Vorschriften ist eine Insolvenz von Banken nicht auszuschließen. Dann greift die nächste Stufe: Haftung in der BankengruppeHäufig sind Banken
Teil von Konzernen oder Bankengruppen, in denen
formelle (d. h. rechtlich verbindliche) oder
informelle (d. h. freiwillige) gegenseitige
Haftungsregelungen bestehen. Gesetzliche EinlagensicherungIn allen
entwickelten Ländern bestehen gesetzliche Regelungen
bezüglich der Einlagensicherungen. In der EU sind
die Mindestanforderungen durch die EG-Richtlinien
94/19/EG (CELEX Nr: 394L0019 / 31994L0019) und
97/9/EG (CELEX Nr: 397L0009 / 31997L0009[4])
vorgeschrieben. Diese sind in Deutschland durch das
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
umgesetzt. Geschützt sind 100 % der Einlagen,
maximal ab Dezember 2010 jedoch 100.000 Euro, und
zusätzlich 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus
Wertpapiergeschäften bis zu einem Gegenwert von
20.000 Euro[5]. In Deutschland betreiben allerdings
auch Banken Geschäfte, die nicht der deutschen
gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Das sind
Banken mit Hauptsitz im Ausland, die in Deutschland
nicht eine eigene deutsche Gesellschaft, sondern nur
Niederlassungen betreiben. Freiwillige Einlagensicherung der BankenÜber diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an. In Deutschland sind das die Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen. Die freiwillige Einlagensicherung berücksichtigt den Sockelbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung. Leistet die gesetzliche Einlagensicherung nicht, so wird dieser Betrag auch nicht von der Einlagensicherung der Banken ersetzt. StaatsgarantieDies ist eine Einlagensicherung, die in ihrer Schutzwirkung über die Einlagensicherungssysteme der Banken hinaus geht. Sie wurde in Deutschland anlässlich der Finanzkrise von 2008 diskutiert. Neues Einlagensicherungsgesetz Juli 2009Zum 1. Juli 2009 wurde die deutsche Einlagensicherung von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Ab dem 31. Dezember 2010 erhöhte sich der Betrag weiter auf 100.000 Euro. Mit dem Gesetz wird zudem die Frist für Auszahlungen auf höchstens 30 Tage begrenzt und die Verlustbeteiligung für Einleger in Höhe von zehn Prozent abgeschafft. Gesetzliche Einlagensicherung im internationalen VergleichÖsterreichDie Einlagensicherung in Österreich wird von fünf Sicherungseinrichtungen durchgeführt, wobei jede Bank mit Hauptsitz in Österreich einem dieser sektoralen Einrichtungen angehören muss. Das sind:
Seit 1. Januar 2010
beträgt die Einlagensicherung in Österreich 100.000
Euro. SchweizIn der Schweiz sind vom 20. Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2010 Einlagen bis 100.000 CHF (ca. 70.000 Euro) pro Anleger und Bank geschützt. Die Gesamtsumme der Einlegerentschädigungen ist auf 6 Milliarden CHF begrenzt. Von den 24 Kantonalbanken besitzen 21 die volle Staatsgarantie. Europäische UnionEG-RichtlinieEntsprechend der Richtlinie 2009/14/EG (CELEX Nr: 32009L0014 ist von den EU-Staaten bis 30. Juni 2009 die Erhöhung der Mindestgarantie auf 50.000 EUR (100.000 EUR ab 31. Dezember 2010), die Verkürzung der Frist für die Behörden zur Feststellung der Insolvenz auf fünf Arbeitstage und für die Auszahlung auf 20 Arbeitstage umzusetzen. Die EU-Staaten können in ihrer nationalen Gesetzgebung bessere Konditionen festlegen. Zusätzliche Absicherung in den EU-Staaten
Die einzelnen europäischen Staaten haben die EG-Richtlinie unterschiedlich umgesetzt. Bei Niederlassungen von Banken in anderen Staaten gelten die folgenden Grenzen des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet. Regelungen:
In Großbritannien ist für die Sicherung der Kundeneinlagen das Financial Services Compensations Scheme (FSCS) zuständig. Bis zum 1. Oktober 2007 lag der Maximalbetrag bei 31.700 GBP(100 % der ersten 2.000 Pfund sowie 90 % von weiteren 33.000 Pfund). Vom 1. Oktober 2007 bis zum 6. Oktober 2008 galt eine Regelung von 100 % bis zu maximal 35.000 Pfund. Seit dem 7. Oktober 2008 sind es 100 % für die ersten 50.000 britischen Pfund bzw. 50.000 Euro je Person und Unternehmen. Ab dem 31. Dezember 2010 gilt eine neue Obergrenze entsprechend der aktuellen EU Richtlinien in Höhe von 85.000 Pfund (ca. 100.000€). Alle Unternehmen, die der britischen Bankenaufsicht Financial Services Authority (FSA) unterliegen, müssen Beiträge zur Finanzierung der FSCS zahlen. Welt
Auch außerhalb der Europäischen Union bestehen oftmals vergleichbare Regelungen. Die genauen Bedingungen sind je nach nationaler Rechtsordnung unterschiedlich.
In den USA sind Anleger aufgrund des Glass-Steagall Acts von 1933 bis zu 100.000 $ geschützt. Sicherungsgeber ist die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC). Im Rahmen der Finanzkrise ab 2007 war die Einlagensicherung – zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2009 – auf bis zu 250.000 $ erweitert worden
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