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Bankgeheimnis in Österreich
In Österreich ist das Bankgeheimnis im §
38 Bankwesengesetz (Verfassungsgesetz) geregelt. Demnach dürfen Banken
Auskünfte nur über richterlichen Auftrag geben, wenn ein Strafverfahren
anhängig ist oder in wenigen anderen Ausnahmefällen, z.B. im Todesfall
gegenüber dem Abhandlungsgericht. Auch staatliche Stellen bekommen sonst
keine Auskünfte. Bei ausländischen Strafverfahren dürfen Auskünfte
ebenfalls nur im Rahmen von Rechtshilfeabkommen gegeben werden und hier
auch nur dann wenn der gleiche Fall in Österreich auch zu einer
Kontenöffnung führen würde, so werden z. B. Rechtshilfeersuchen von
Deutschland wegen Finanzordnungswidrigkeiten kategorisch abgelehnt.
Bankgeheimnis in Luxemburg
Siehe auch
Liste der bewilligten Banken und Effektenhändler in
der Schweiz Liste der Sparkassen in Österreich Liste der Sparkassen in Deutschland Liste von Die British Bankers' Association (BBA)
Die verschiedenen Bankengruppen
Die grössten Banken der Schweiz
Bedeutung der Bankbranche und des Finanzplatzes Schweiz
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