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Das Bankgeheimnis (in der Schweiz: Art. 47
BankG, in Österreich § 38 d. Bankwesengesetzes (Verfassungsgesetz)
geregelt und in Deutschland im Wesentlichen als vertragliche Zusicherung
ausgestaltet) bezeichnet Verschwiegenheitspflicht und Recht der
Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten (wie zum Beispiel
staatlichen Institutionen) über die finanziellen Verhältnisse ihrer
Kunden.
Kreditinstitute dürfen und müssen nur in gesetzlich geregelten Fällen
Auskunft erteilen und bestimmten Institutionen auf Verlangen
Informationen zur Verfügung stellen.
Das Bankgeheimnis zählt zum elementaren Schutz der Privatsphäre der
Menschen, steht jedoch im Konflikt mit dem Anspruch des Staates (und der
ehrlichen Steuerzahler) auf eine zutreffende Besteuerung von Vermögen
und Zinseinnahmen. Das Bankgeheimnis wurde deswegen im Zug der
Einführung der Zinsabschlagsteuer (in der Schweiz Verrechnungssteuer)
gelockert. Mit der Einführung des Kontenabrufverfahrens ist das
Bankgeheimnis in Deutschland weiter geschwächt.
Schweizer Bankgeheimnis
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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"Der Bankkunde hat ein Recht auf Schutz seiner ökonomischen
Privatsphäre, die Bank hat somit die Pflicht, über alle Tatsachen, die
ihre Kunden betreffen, Verschwiegenheit zu wahren."
So definiert die Schweizerische Bankiervereinigung das Bankgeheimnis,
welches ein bedeutender Standortvorteil der Schweizer Banken ist. Dieser
Vorteil gründet auf der schweizerischen Gesetzgebung, die den Banken
vorschreibt, keine kundenbezogenen Bankinformationen preiszugeben. Das
Bankgeheimnis steht im Moment im Zentrum der Debatte um die Integration
oder Assoziation der Schweiz in die Europäische Union. Diese Problematik
betrifft jedoch nicht nur die EU, sondern eigentlich auch alle anderen
Länder, deren Bürger Geld auf Schweizer Bankkonten deponiert haben. Die
Schweizer Banken sprechen statt von Bankgeheimnis von
Bankkundengeheimnis, da angeblich nur der Kunde, nicht aber die Bank
geschützt werde. Umgekehrt sprechen Kritiker des Schweizer
Bankgeheimnisses von einem Steuerhinterzieher-Geheimnis, denn vom
Bankgeheimnis - genauer: von der Weigerung der Schweiz, es bei
Steuerhinterziehung aufzuheben - profitieren vor allem
Steuerhinterzieher (und natürlich die Schweizer Banken, die auch an
steuerhinterzogenem Geld gut verdienen).
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